Qualitätsmanagement

Bis zur Zertifizierung verbleiben noch

 

Qualitätsmanagement in der ArztpraxisZertifikat

(hier geht es zur Übersicht der QM-Methoden - bitte klicken)

Gesetzliche Grundlagen

GRG (Gesundheits-Reformgesetz)

Der Gesetzgeber hat bereits 1989 durch das GRG die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Einführung qualitätssichernder Maßnahmen im Gesundheitswesen geschaffen. Demnach sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gem. §§ 135 - 139 SGB V zur Qualitätssicherung verpflichtet.  

GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz)

Zum Jahresbeginn 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz - GMG) mit zahlreichen neuen Bestimmungen zu Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in Kraft getreten.


Vorteile von Qualitätsmanagement (QM)

  • Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern
  • höhere Wirtschaftlichkeit durch Effizienzsteigerung
  • höhere Motivation durch bessere Information und Kommunikation
  • weniger Stress durch opitmiertere Abläufe in der Arztpraxis
  • umfassenderer Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit, Aufsichtspflicht, Fürsorgepflicht)

      außerdem:

  • klare Ziele
  • Einhaltung von Terminen
  • kontinuierliche Verbesserung
  • Transparenz der Praxisstruktur
  • Erhöhung der Planungssicherheit von Banken und Versicherungen

Betroffene Bereiche bei Qualitätsmanagement

  • Patienten
  • Mitarbeiter
  • Leistung
  • Qualitätssicherung

Bewertungsmethoden für Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen
(die einzelnen Methoden werden auf separaten Seiten näher erläutert - s. o. Register QM)

  • DIN EN ISO 9001:2000
  • EFQM
  • Audits durch Peers
  • JCAHO
  • KTQ