Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
(hier geht es zur Übersicht der QM-Methoden - bitte klicken)
Gesetzliche Grundlagen
GRG (Gesundheits-Reformgesetz)
Der Gesetzgeber hat bereits 1989 durch das GRG die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende Einführung qualitätssichernder Maßnahmen im Gesundheitswesen geschaffen. Demnach sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gem. §§ 135 - 139 SGB V zur Qualitätssicherung verpflichtet.
GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz)
Zum Jahresbeginn 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz - GMG) mit zahlreichen neuen Bestimmungen zu Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in Kraft getreten.
Vorteile von Qualitätsmanagement (QM)
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Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern
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höhere Wirtschaftlichkeit durch Effizienzsteigerung
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höhere Motivation durch bessere Information und Kommunikation
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weniger Stress durch opitmiertere Abläufe in der Arztpraxis
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umfassenderer Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit, Aufsichtspflicht, Fürsorgepflicht)
außerdem:
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klare Ziele
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Einhaltung von Terminen
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kontinuierliche Verbesserung
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Transparenz der Praxisstruktur
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Erhöhung der Planungssicherheit von Banken und Versicherungen
Betroffene Bereiche bei Qualitätsmanagement
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Patienten
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Mitarbeiter
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Leistung
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Qualitätssicherung
Bewertungsmethoden für Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen
(die einzelnen Methoden werden auf separaten Seiten näher erläutert - s. o. Register QM)
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DIN EN ISO 9001:2000
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EFQM
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Audits durch Peers
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JCAHO
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KTQ


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